ABC Wortreich

ABC der THERAPIE

FAQ

In den meisten Fällen beschleunigt häusliche Übung den Therapieerfolg. Sie werden dazu individuell von der zuständigen Therapeutin betreut.
Erwachsene können bei Immobilität einen Hausbesuch an der Wohnadresse verschrieben bekommen.
Bei Verhinderung bitten wir um Absage 24 Stunden vor dem Termin, um eine Ausfallrechnung zu vermeiden. Wir sind eine reine Bestellpraxis und können niemanden „nachrücken“ lassen, wie Sie es vom Arzt kennen.

Die Kosten der Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Eigenbeteiligung (Zuzahlung) ist für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben. Pro Verordnung fällt eine Pauschale von 10€ plus 10 % des Verordnungswertes an.

Bei Privatversicherten schließen wir zum 1. Termin eine Honorarvereinbarung ab. Die Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem individuell abgeschlossenen Tarif, weshalb manchmal eine Eigenbeteiligung übrig bleibt. Um nicht überrascht zu werden, erfragen Sie bitte deshalb vorab in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung leistet.

Ihr betreuender Arzt/Ärztin stellt bei medizinischer Notwendigkeit eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie oder ein Privatrezept aus. Grundsätzlich können alle Ärzte verordnen (Kinder-/Jugendärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Allgemeinmediziner, Internisten, Neurologen, Kieferorthopäden, usw.).

Den ersten Termin zur Anamnese und Diagnostik vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns. Danach vergeben wir feste Termine zu festen Zeiten.
Die Heilmittelverordnung benötigen Sie frühestens zum ersten Termin und muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden – bitte lassen Sie diese also nicht zu früh ausstellen!

Der verordnende Arzt/Ärztin bestimmt wie lange und wie oft die Therapie erfolgen soll.
In der Regel erfolgt die Therapie 1-2/Mal wöchentlich, bei Bedarf öfter. Eine Therapieeinheit dauert je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.
Therapie kann je nach Störungsbild wenige Wochen bis zu mehreren Jahren andauern.

Im ersten Termin wird ein ausführliches Anamnesegespräch geführt. Darauf aufbauend beginnt die Diagnostik, welche unter Umständen auch die nächsten Therapieeinheiten fortgeführt werden muss. Danach werden gemeinsam Therapieziele festgelegt und ein individueller Behandlungsplan erstellt.

Wir freuen uns auf die Gemeinsame Arbeit!

Weitere Informationen

Sie haben noch Fragen oder sind auf der Suche nach weiteren Informationen zu unserem Behandlungsspektrum? Sie sind sich unsicher, wie eine passende Therapie aussehen könnte?

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Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

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