ABC der THERAPIE
FAQ
Muss ich zuhause üben?
Kommen wir zu Ihnen nach Hause?
Was passiert, wenn ich die Therapie kurzfristig nicht wahrnehmen kann?
Wer bezahlt meine Therapie?
Die Kosten der Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Eigenbeteiligung (Zuzahlung) ist für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben. Pro Verordnung fällt eine Pauschale von 10€ plus 10 % des Verordnungswertes an.
Bei Privatversicherten schließen wir zum 1. Termin eine Honorarvereinbarung ab. Die Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem individuell abgeschlossenen Tarif, weshalb manchmal eine Eigenbeteiligung übrig bleibt. Um nicht überrascht zu werden, erfragen Sie bitte deshalb vorab in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung leistet.
Wie erhalte ich Logopädie oder Sprachtherapie?
Wie bekomme ich einen Termin in der Praxis?
Den ersten Termin zur Anamnese und Diagnostik vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns. Danach vergeben wir feste Termine zu festen Zeiten.
Die Heilmittelverordnung benötigen Sie frühestens zum ersten Termin und muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden – bitte lassen Sie diese also nicht zu früh ausstellen!
Wie oft erhalte ich Therapie?
Der verordnende Arzt/Ärztin bestimmt wie lange und wie oft die Therapie erfolgen soll.
In der Regel erfolgt die Therapie 1-2/Mal wöchentlich, bei Bedarf öfter. Eine Therapieeinheit dauert je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.
Therapie kann je nach Störungsbild wenige Wochen bis zu mehreren Jahren andauern.
Was passiert in der ersten Therapieeinheit?
Wir freuen uns auf die Gemeinsame Arbeit!
Weitere Informationen
Sie haben noch Fragen oder sind auf der Suche nach weiteren Informationen zu unserem Behandlungsspektrum? Sie sind sich unsicher, wie eine passende Therapie aussehen könnte?
Oder Sie möchten einen Termin vereinbaren?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!