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ABC der Therapie

Ihr betreuender Arzt stellt bei medizinischer Notwendigkeit eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie oder ein Privatrezept aus. Grundsätzlich können alle Ärzte Sprachtherapie bzw. Logopädie verordnen (Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Allgemeinmediziner, Internisten, Neurologen, Kieferorthopäden, usw.).

Den ersten Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns. Innerhalb von 28 Tagen nach Erstellung der Heilmittelverordnung muss mit der Therapie begonnen werden.

In der Regel erfolgt die Therapie 1-2/Mal wöchentlich, bei Bedarf öfter. Eine Therapieeinheit dauert je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten und kann je nach Störungsbild wenige Wochen bis zu mehreren Jahren andauern.

Bei Immobilität kann die Therapie zuhause oder im Seniorenzentrum durch einen Hausbesuch erfolgen.

Sie erhalten feste Termine bei einer festen Therapeutin – eine Wartezeit fällt in der Regel nicht an.
Bei Verhinderung muss 24 Stunden vorher abgesagt werden, um eine Ausfallrechnung zu vermeiden.

Die Kosten der Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Eigenbeteiligung (Zuzahlung) ist für Kassenversicherte ab dem 18. Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben. Pro Verordnung fällt eine Pauschale von 10 Euro plus 10 % des Verordnungswertes an.
Bei Privatversicherten richtet sich die Kostenübernahme nach dem individuell abgeschlossenen Tarif.

Im ersten Gespräch wird eine ausführliche Anamnese und Diagnostik durchgeführt. Darauf aufbauend werden gemeinsam Therapieziele festgelegt und ein individueller Behandlungsplan erstellt.

Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit!